Gehört der Islam zu Deutschland ? - Eingrenzungen und Antwortversuche (4)

5. Weitere Einschätzungen zur Fragestellung:
  • PARADOX: „Gehört der Islam zu Deutschland?“ Das ist eine paradoxe Fragestellung, denn: Im Islam wird Allah als der Schöpfer und höchste Gott angebetet. Der Islam ist eine missionarische Religion, die selbstverständlich das Ziel verfolgt, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit die Nummer Eins zu sein und zwar in allen Bereichen menschlichen Lebens. 
  • GRENZEN DES STAATES: Der Staat oder politische Parteien haben in einer Demokratie nicht das Recht, über ... ... die Existenzberechtigung einer Religion zu befinden. Sie müssen aber sehr wohl auf die Oberhoheit des Staates und verfassungskonformes Verhalten hinweisen und bei Zuwiderhandlung ein Verbot aussprechen.
  • UMFRAGEN ZWEIFELHAFT: Auf Umfragewerten basierende Mehrheitsmeinungen können nicht darüber entscheiden, ob eine Religion in einem Land existieren darf oder nicht.
  • CHRISTLICHE TRADITION: Die Berufung auf die christliche Tradition Europas (christliches Abendland) ist aus ideologischer und geschichtlicher Perspektive eine Engführung. Die aus dem Humanismus und der Aufklärung hervorgegangene Säkularisierung hat in der Moderne eine viel größere Auswirkung auf die politische Kultur Europas ausgeübt als das Christentum. Nicht alle Prinzipien und Spielregeln, die die Geschichte des christlichen Abendlandes geprägt haben, sind allerdings zur Bewahrung und Nachahmung geeignet. Es war nicht das offizielle institutionalisierte Christentum, das Rechtsstaatlichkeit und Demokratie erfunden hat. Das Christentum musste Pluralität, Toleranz und die Tugend der gewaltlosen Überzeugungsarbeit nach ihrem absolutistischen Gehabe erst neu erlernen.
  • GLAUBWÜRDIGKEIT STATT FALSCHE SOLIDARITÄT: Es wäre folglich aus christlicher Sicht unangemessen, denen hinterher zu laufen, die „den Islam“ in Deutschland zurückdrängen möchten und eine „programmatische Anti-Islam-Haltung“ einnehmen. Viel wichtiger wäre es, biblisch-christlichen Werten durch klare Positionierung, Verkündigung und eindeutigen Lebenswandel erneut zur Geltung zu verhelfen und die Chancen der Begegnung mit Muslimen zu nutzen.
  • MEINUNG VON MINDERHEITEN: Die Erfahrungen von Minderheiten in islamischen Mehrheitsgesellschaften sind zu berücksichtigen um abzusehen, wie sich der Islam als Religion in der Politik, Gesetzgebung und im öffentlichen Leben auswirken kann. Diese Perspektive fehlt den meisten im Westen lebenden Befürwortern und Kritikern des Islam. (siehe dazu: Christsein in einer islamischen Mehrheitsgesellschaft )
  • SELBSTANSPRUCH ERNSTNEHMEN: „Der Islam ist eine politische Religion“ – diese Einschätzung geht aus der Tradition des Islam selber hervor. Der Rückgriff auf populistische Bewegungen und Parteien und deren Programme ist dazu nicht notwendig. Kann sich das ändern? Angesichts der Zersplitterung des Islam ist es schwierig, in Deutschland repräsentative Ansprechpartner zu finden, mit denen erfolgversprechend über „Religion und Säkularisierung“ oder eine „historisch-kritische Betrachtung des Korans“ verhandelt werden könnte. Christine Schirrmacher forderte im Rahmen der Berliner Sicherheitsgespräche zum Thema Islamismus: „Wir brauchen Bekenntnisse und Äußerungen von Theologen und Imamen zum Thema Religionsfreiheit.“ Jedoch gibt es bis heute „keine grundsätzliche Absage“ an die Lehre des gewalttätigen Dschihad, an politische Machtansprüche oder eine allgemeine Zusage zur Gleichberechtigung für Frauen oder der Religionen. Solange Reformer und Islamkritiker Ächtung und Verfolgung fürchten müssen, sieht es nicht gut aus mit der Gesprächskultur. Die Tatsache, dass Sicherheitsexperten auf politischer Ebene sich mit den vom Islam ausgehenden Gefährdungen auseinandersetzen zeigt: Der Islam wird nicht nur als Religion, sondern auch als politisch relevant angesehen. Die entscheidenden Meinungsmacher, deren Positionen die islamische Welt verändern könnten, sitzen jedoch nicht in Deutschland, sondern in Saudi Arabien, im Iran und in Ägypten. Eine innerislamische Debatte über die genannten umstrittenen Themen lehnt der Vorsitzende der Deutschen Islamkonferenz Aiman Mazyek jedoch ab. Gleichzeitig betont er, der Islam müsse mit dem Islam bekämpft werden, d.h. moderate islamische Kräfte müssen den radikalen Kräften die Stirn bieten (… also doch eine innerislamische Debatte!?).[1] Dass dies möglich ist, beweist Ousmane Chérif Madani Haïdara (Leiter von Ansar Dine International, volksislamische Bewegung) aus Bamako/Mali, der im Vorfeld des 3. Islamischen Jugendkongresses religiöse Leiter aufgerufen hat, die Finger von der Politik zu lassen. Haïdara hat großen Einfluss in Mali. Auf ihn hören einfache Leute und religiöse Führer genauso wie Politiker. Seine moderate Lesart des Islam widerspricht allerdings den sunnitischen Hardlinern, die zunehmend vom Wahhabismus beeinflusst sind. 
6. Antwortversuche und zu berücksichtigende Aspekte: 

6.1. DEMOGRAPHISCH GESEHEN GEHÖREN MUSLIME ZU DEUTSCHLAND

  • Über 4 Millionen Muslime leben in Deutschland: ca. 5 % der Bevölkerung
  • 45 % der Muslime haben die deutsche Staatsbürgerschaft
  • 55 % der Muslime haben eine befristete oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, sind aber keine Deutschen
  • Ca. 90 % der in einer Studie befragten Muslime befürworten die deutsche Verfassung und Rechtsordnung 
Bei der statistischen Erfassung wird auch die Religionszugehörigkeit festgehalten. Daher können wir sagen: der Islam gehört zu 5 % zu Deutschland. Die gleiche Logik würden wir rein statistisch auch in Bezug auf die Anzahl der Christen und der Zugehörigkeit des Christentums zu Deutschland gelten lassen. 
6.2. IDEOLOGISCH GESEHEN GEHÖRT DER ISLAM NICHT ZU DEUTSCHLAND
  • DIFFERENZIEREN: Zunächst muss der Islam als Bewegung differenziert werden (gnostisch gewaltlose Ahmadiyya und orthodox gewaltbereite Salafiyya z.B. unterscheiden sich erheblich). „Den Islam“ gibt es nicht. Sowohl theologisch als auch organisatorisch bestehen teils erhebliche Unterschiede und Gegensätze. Die große Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime respektieren die deutschen Gesetze und praktizieren friedlich ihre Religion. Sie gehören zu Deutschland. Die moderate Lesart des Islam ließe sich durchaus unter gewissen Voraussetzungen mit der Demokratie vereinbaren, denn, so Christine Schirrmacher: „Der Islam als private Religionsausübung oder ethisches Wertegerüst wird einer Demokratie kaum entgegenstehen.” 
  • MITEINANDER REDEN: Der interreligiöse Dialog und friedliche Koexistenz sind zu fördern. Auch der innerislamische Dialog über die vom Bundesinnenministerium einberufenen Islamkonferenzen (politischer Dialog) hinaus muss intensiviert werden. Bei Verstößen gegen geltendes Recht oder dem Unterlaufen der Verfassung seitens einiger Muslime, sollten Muslimverbände und Imame klar Stellung beziehen – was größtenteils geschieht – und darüber hinaus aktiv gegensteuern.
  • MINDERHEIT: Der Islam als religiöse Ideologie ist in der Minderheit und damit nicht prägend.
  • PRÄGUNG: Der Islam bzw. die arabische Kultur hat Deutschland geschichtlich, politisch, religiös und kulturell nicht geprägt, wohl aber in den Bereichen Philosophie, Architektur und Technik punktuell beeinflusst. Die prägenden Elemente sind christlicher und säkular-humanistischer Natur. 
  • IGNORANZ: Die Ignoranz christlicher Werte in politischen und persönlichen Entscheidungsprozessen bei der Mehrheit der Deutschen stellt eine viel größere Gefahr für den Verlust der Kultur des „christlichen Abendlandes“ dar als der Islam.
  • TOLERANZ UND RELIGIONSFREIHEIT: Wenn Menschen aus islamisch geprägten Gesellschaften der Aufenthalt in Deutschland erlaubt wird, müssen wir auch die Ausübung ihrer Religion tolerieren. Muslime dürfen grundsätzlich an der friedlichen und die Gesetze des Landes respektierenden Ausübung ihrer Religion nicht gehindert werden. Im Rahmen des Rechts zur freien Religionsausübung gehört der Islam zu Deutschland. Das Verbot von Moscheebauten mit Minarett, Verschleierungsverbot, das generelle Verbot von Beschneidung und Schächtung ist ein Eingriff in die freie Religionsausübung und als religionsfeindlich abzulehnen. Sollte es aus Gründen der sog. negativen Religionsfreiheit juristische Bedenken geben, dann wäre dies zu prüfen. Unter negativer Religionsausübung verstehen wir den Zwang, dass Areligiöse und Andersgläubige dem öffentlichen islamischen Gebetsaufruf unfreiwillig ausgesetzt sind. Das Kirchengeläut stellt hingegen keinen "öffentlichen religiösen Zwang" dar. Gruppen, die ohne zu differenzieren, ein generelles Verbot islamischer Praktiken fordern, riskieren die Muslime an sich zu diffamieren und tragen so zur unnötigen sozialen Spaltung in Deutschland bei. Darauf haben Kirchen, Verbände und politische Parteien als Reaktion auf das Parteiprogramm der AfD zu Recht aufmerksam gemacht. Zu den Werten unserer Kultur und Gesellschaft gehören die freie Meinungsäußerung und die Toleranz der weltanschaulichen und religiösen Vielseitigkeit. Die säkulare, nicht die religiöse Gesellschaft ermöglicht Vielfalt und Toleranz. Säkularisierung bedeutet m.E., dass die weltliche, also staatliche Ordnung eine Vorrangstellung hat gegenüber den institutionalisierten Religionen (Kirche, Moscheegemeinde usw.). Säkularisierung bedeutet aber nicht, dass das Religiöse in den privaten Sektor verbannt werden muss. Religiöse Überzeugungen gehören in die Öffentlichkeit. Religion darf weder "verweltlicht" (d.h. ihrer explizit geistlichen Dimension beraubt) noch "entweltlicht" werden (d.h. aus der Gesellschaft verbannt), wie dies die Hardliner des Laizismus fordern. Als Christen profitieren wir von der säkularen Pluralität. Christen, die in diesen Tagen allzu schnell den Parolen der "Alternative für Deutschland" hinterherlaufen, sollten bedenken, dass deren "Religionspolitik" nicht nur antiislamisch ist, sondern in Teilen auch ein Angriff auf die Religionsfreiheit an sich, weil sie Vorschriften dazu erarbeitet, wie eine Religion praktiziert werden darf und wie nicht. 
  • WERTE: In vom Islam dominierten Gesellschaften spiegeln u.a. religiöse Intoleranz, mangelnde Gleichberechtigung der Frau, Rolle der Gewalt in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung das Gegenteil der in Deutschland anerkannten ethischen Werte. Wenn die Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime diese Werte jedoch anerkennen, ist dies erfreulich, doch repräsentativ für den Islam an sich ist das nicht.
  • RELIGION UND POLITIK: Der Islam ist eine religiös-politische Bewegung, die in ihrer sunnitischen Mehrheit die Verbreitung der Scharia und den Aufbau des Hauses des Islam zum Ziel hat. Ayatollah Khomeini aus dem Iran unterstrich einst diese Absicht und erklärte: "Der Heilige Krieg bedeutet die Eroberung der Territorien, die noch nicht vom Islam beherrscht werden." Im Koran selber wird der umfassende Anspruch der islamischen Herrschaft wie folgt belegt: Sure 48,28. "Er (Allah) ist es, Der Seinen Gesandten geschickt hat mit der Führung und der Religion der Wahrheit, daß Er sie siegreich mache über jede andere Religion. Und Allah genügt als Bezeuger." 
  • Zitat: „Für den Islam in seiner beurteilungslogisch ausschlaggebenden orthodoxen Grundgestalt, also jenseits von angeblich möglicher subjektivistischer Auslegungswillkür, gilt das Prinzip „al-islam din wa daula“: Der Islam ist Religion und Staat. D.h.: Der Islam kennt keine Trennung von „reinem rituellen Gottesdienst“ einerseits und normativer Regelung weltlicher Handlungen und intersubjektiver Beziehungen andererseits; er ist in seiner lehrdogmatischen Gesamtheit (Koran, Sunna, Scharia) per se „politisch“. Es gibt also keinen „unpolitischen Islam“, wohl aber eine religiöse „Ausnüchterung“ von Muslimen analog zu „Weihnachtschristen“. Die triviale Tatsache, dass es auch eine Minderheit von „ausgenüchterten“ Muslimen gibt, kann aber nicht - … - dahingehend fehlinterpretiert werden, es gebe einen „unpolitischen Islam“. Umfragen in islamischen Ländern zeigen immer wieder, wie tief das antisäkulare Prinzip der Einheit von Islam, Staat und Politik im subjektiven Überzeugungssystem der dort lebenden Menschen verankert ist. So fordern dort klare Mehrheiten einen strengen bis prinzipiellen Einfluss des Korans auf die Gesetze ihrer Länder. (Hartmut Krauss, Islam, Grundgesetz und streng gläubige Muslime: „Ihr braucht nicht verfassungstreu sein“, 19.2.2016, GAM)
  • GESETZE RESPEKTIEREN: Islamische Bewegungen können nur dann als zu Deutschland gehörig betrachtet werden, wenn die Verfassung und Gesetze des Landes und die Trennung von Religion und Staat akzeptiert werden. Muslime, die bei der Ausübung ihrer Religion die durch die Verfassung verbürgten Möglichkeiten aushöhlen, haben das Recht verwirkt, ihre Religion frei auszuüben. Die Scharia wurde bis zum 10 Jh. in den islamisch dominierten Gebieten verfeinert und unter Berücksichtigung des Koran und der Hadith zu einem Rechtssystem umgewandelt. Sie enthält Normen für alle Lebensbereiche - nicht nur für die religiöse Praxis. Sie erlaubt keinen säkularen von der Religion getrennten Raum. Sowohl Religion als auch die öffentliche Ordnung werden gleichermaßen von der Scharia geregelt. Die Scharia wird als unantastbar und erhaben angesehen. Sie steht über jedem menschlichen Recht, auch über der Verfassung eines Landes. Dieser Stellenwert begründet den Absolutheitsanspruch des Islam und das Bemühen, der Scharia schrittweise zu mehr Geltung zu verhelfen. Tilman Nagel, der renommierte deutsche Islamwissenschaftler, schreibt in seinem Buch "Das islamische Recht. Eine Einführung" (2001:3): „sich zu dieser Religion bekennen, ohne das Gesetz in seiner Gänze zu bejahen und als unbezweifelbaren und stets gültigen Maßstab für jegliches Tun und Lassen zu befolgen, ist unmöglich; denn das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der islamischen Heilsbotschaft." Muslimverbände unternehmen auch in Deutschland permanent den Versuch, Teile des Schariarechts in die öffentliche Rechtsordnung einzuschleusen, indem sie versuchen, einen Sonderstatus für Muslime zu erwirken (z.B. im Bereich Familien- und Scheidungsrecht). Kritiker dieser Entwicklung weisen deshalb mit Recht darauf hin, dass die Gefahr einer islamischen Unterwanderung von Erziehung und Rechtssystem besteht. - Von daher ist es auch legitim, diese Zielsetzung als nicht zur demokratischen, rechtsstaatlichen Auffassung der meisten westlichen Länder passend einzustufen. Als ideologisches Alternativmodel zur demokratischen säkularen Werteordnung gehört der Islam folglich nicht zu Deutschland. Muslimen ist es freigestellt, die Scharia als Grundlage für ihr persönliches Wertesystem anzuerkennen. Die Scharia als verfassungsrelevante oder die Rechtsordnung bestimmende Instanz anzuerkennen passt jedoch nicht zur rechtsstaatlichen Ordnung der westlichen Staaten. Wer dies möchte, sollte auswandern und sich in einem entsprechenden arabischen Land ansiedeln.
  • VERBOT: Imame und islamische Prediger, die gegen diese Grundsätze agieren, sollten ausgewiesen werden, da sie ihre Vorbildfunktion als Multiplikatoren missbrauchen. Dies gilt auch für muslimische Flüchtlinge, die in Heimen christliche Schicksalsgenossen angreifen und verletzen. Kriminelle Handlungen, egal wer sie verübt und egal welcher Religion er angehört, sind zu ahnden – und im Falle der Flüchtlinge auch mit einer Ausweisung. Es wäre gut, wenn Behörden auf die interreligiösen Konfliktpotentiale mit mehr Sensibilität reagierten und getrennte Aufenthaltsorte zur Verfügung stellen würden, wenn nötig. Auf jeden Fall ist der Rechtsstaat bei religiös motivierten Übergriffen gefragt, selbst wenn es sich um sog. Einzelfälle handelt. Außerdem läge es auch im Interesse der Muslimverbände, sich gegen religiös motivierte Kriminalität auszusprechen und entsprechend zu handeln. Die eigenmächtige Errichtung von Scharia-Polizei und Gerichten und der eigenmächtige Strafvollzug darf nicht geduldet werden. Wer Scharia-Gesetze umsetzen will, muss das woanders tun, nicht in Deutschland.
  • STAATSVERTRAG: Das Aushandeln eines Staatsvertrages zwischen islamischen Verbänden (Zentralrat der Muslime u.a.) und der Bundesregierung wäre vorteilhaft. Das wird von der Deutschen Muslimliga, die seit 1952 existiert und seit 1992 Anhörungsrecht im Deutschen Bundestag besitzt, schon seit längerem angemahnt. Die damit einhergehende Anerkennung der Muslime und des Islam in Deutschland würden Ängste in der Gesellschaft nehmen und die Oberhoheit des Staates festschreiben.
  • ÜBERWACHUNG: Die Überwachung von vorwiegend nichtorganisierten Moscheen durch den Staat ist zu befürworten, wenn Hinweise auf staatsfeindliche und das soziale Gefüge bedrohende Agitation vorliegen. Der Verfassungsschutz überwacht zzt. ca. 90 Moscheen und stellt islamische Hassprediger unter Beobachtung.
  • RELIGIONSUNTERRICHT: Um extremistischen Entwicklungen vorzubeugen, ist das Angebot des islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen sinnvoll. Islamische Religionslehrer werden an deutschen Universitäten ausgebildet. Der Lehrplan wird von den Kultusministerien der Länder genehmigt. Dass Islamverbände hier mitgestalten wollen liegt auf der Hand. Eindeutige Vorstöße in diese Richtung gibt es in NRW, initiiert von der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs. Die Länder sind hier bei der Ausübung ihres Bildungsmonopols besonders herausgefordert.
  • THEOLOGISCHE AUSBILDUNG: Islamische Geistliche, die in deutschen Moscheen ihren religiösen Dienst verrichten, sollten mehrheitlich an deutschen Universitäten ausgebildet werden. 
  • ISLAMISCHE MISSION: Der Islam ist eine missionarische und antisäkulare Religion. Die Finanzierung von Moscheebauten und Ausbildungsstätten durch islamische Organisationen oder Regierungen aus der islamischen Welt ist aus islamischer Perspektive daher logisch. Abzulehnen ist jedoch die politische Instrumentalisierung von Moscheegemeinden und Verbänden durch ausländische islamische Regierungen, da dies dem Säkularprinzip der Trennung von Religion und Staat widerspricht. Zu nennen wäre u.a. die DITIB („Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion“), die im direkten Kontakt steht mit dem türkischen Religionspräsidium (Diyanet) und von dort Predigtentwürfe und Instruktionen für Moscheegemeinden in Deutschland erhalten Volker Beck (Die Grünen) kritisierte in einem Interview mit dem Kölner Stadtanzeiger, dass die Islamverbände in Deutschland „mehr von politischen Interessen geprägt [seien], als von der Religion“. Christine Schirrmacher weist darauf hin, dass durch diese Praxis eher die nationale türkisch-islamische Identität als die Integration gefördert würde. 

ZUM SCHLUSS
Solange mit Koran und Hadith sowohl Frieden als auch der Heilige Krieg gegen Ungläubige begründet werden können, und solange Reformer nicht annähernd die Chance haben, den Islam in Theologie und Praxis nachhaltig zu reformieren, solange müssen wir ihm und seinen Protagonisten misstrauen. Für die öffentliche Meinungsbildung zählt der in der Öffentlichkeit real wahrgenommene und durch Schlagzeilen kolportierte Islam, aber auch der Islam, so wie ihn die eigenen Quellen darstellen. Und die besagen, dass die Scharia als Ordnung und Gesetz über allem steht. Mit diesem Anspruch wird nicht nur die christliche Tradition, sondern vor allem auch die demokratisch rechtsstaatliche Ordnung unterwandert, die wir uns in Europa durch Revolutionen hindurch erkämpft haben. 

Ehrlich: Die Schaffung eines Euroislam ist im Kontext der weltweiten Umma eine Illusion. Der Islam ist, wenn wir ihn in seinen Kernaussagen ernst nehmen nicht kompatibel mit der deutschen Kultur und Gesellschaft.
Der in Seminaren und in Vorlesungen präsentierte "friedliche Vorzeigeislam" kommt gegen die genannten Faktoren nicht an. Jeder terroristische islamisch motivierte Anschlag macht die akademischen Versuche zunichte. Die These, der Islam sei eine Religion des Friedens wird verbal untermauert, aber von der Mehrheit der im Westen lebenden Menschen nicht so wahrgenommen, wohl aber, dass die Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime friedliche Mitbürger sind.
Dass radikaler Islamismus sich mehrheitlich gegen muslimische Glaubensbrüder richtet, die ihren Glauben anders leben, hilft uns nicht, die Ängste vor einem starken islamischen Einfluss zu begraben oder als unbegründet von uns zu weisen.
Der Islam wird in seinem Anspruch nicht milder, politisch differenzierter, toleranter oder friedlicher, nur weil Politiker im Dienste des sozialen Friedens oder der political correctness proklamieren - der Islam gehört zu Deutschland. Nicht deutsche Politiker oder Kirchenleute haben die Pflicht, es herbei zu reden oder zu begründen, dass der Islam zu Deutschland gehört. Auch das Gegenteil ist richtig: politische Parteien haben nicht das Recht eine Religion zu verbieten.
Es sind die Muslime und ihre theologischen Vorreiter, die zeigen müssen, dass sie dazugehören wollen und es können, weil sie bereit sind, die ideologischen, religionspraktischen Voraussetzungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Gastlandes zu schaffen. Und es ist die Aufgabe der Politik in Deutschland, die der Verfassung gemäßen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sich Menschen mit muslimischem Hintergrund bei uns wohlfühlen und nicht ausgegrenzt, rassistisch beleidigt oder bedroht werden.  

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